ID-Nummer352439
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnamePUMMEL
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
2 Monate
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit01.02.2020
letzte Aktualisierung18.02.2021
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
geb. ca. Ende 2019 – ca. 60 cm – ca. 19 kg – kastr. -Triantafyllia/ noch in Griechenland
12.04.2021
Pummel schaut hoffnungsvoll in die Zukunft und wir mit ihm. Ist er doch zu einem schönen Jungrüden herangewachsen, den man gerne mal reichlich mit Leckerchen verwöhnen darf.
Denn Pummel wird nicht auf seine "Linie" achten müssen:
06.02.2021: Pummel wurde als Welpe mit einer Kopfwunde aufgefunden. Nachdem er ärztlich versorgt und aufgepäppelt worden war, war er ein kleiner Pummel. Doch inzwischen ist aus ihm ein großer, schlakisger und untergewichtiger Hund geworden.
Pummel ist etwas über ein Jahr alt (Stand Januar 2021) und wurde als ganz kleiner Welpe von Triantafyllia gefunden. An einer der Futterstellen für Straßenhunde war er wohl von einem herzlosen Menschen einfach ausgesetzt worden. Der Kleine hatte eine schlimme Wunde am Kopf, selbstverständlich konnte Triantafyllia das Hundebaby nicht seinem Schicksal überlassen und so bekam Pummel nicht nur ärztliche Behandlung, sondern auch ein Zuhause in Sicherheit im Shelter.
Pummel ist ein typischer Jungspund mit viel Energie und er liebt es mit seinen Artgenossen zu spielen. Zu Menschen ist er sehr süß und einfach ein ganz lieber Kerl.
Rasse: Griechischer Schäferhund-Mix
Größe: ca. 60 cm
Gewicht: ca. 19 kg
Männlich, kastriert
Katzen: bisher nicht getestet
Kinder: bisher nicht getestet
Stubenrein: muss trainiert werden
Leine: muss trainiert werden
Auto: springt nicht freiwillig, ist aber während der Fahrt ruhig
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.