Wir wissen nicht, wie lange sich Jolene (geboren ca. August 2019, Schulterhöhe 51 cm, kastriert) bereits in diesem Strandgebiet außerhalb von Limassol aufhielt als sie von Tierschützern gefunden, eigefangen und ins Tierheim gebracht wurde.
Sie war unglaublich dünn und auch ängstlich, leider hat die tierärztliche Untersuchung auch ergeben, dass sie Leishmaniose positiv ist.
Auch wurde beim Röntgen entdeckt, dass sich etwas in ihrem Magen befindet und sie musste mehrere Tage in der Klinik bleiben, in der Hoffnung, dass das, was da im Magen ist von alleine herauskommt. Ansonsten hätte es herausoperiert werden müssen.
Nach ein paar Tagen hatte sie glücklicherweise Plastiktüten und andere undefinierbare Dinge ausgeschieden. Ihr Hunger muss so groß gewesen sein, dass sie diese Dinge aus Verzweiflung gefressen hat.
Inzwischen ist sie im Tierheim und sie konnte bereits einen großen Teil ihrer Ängste abbauen und Vertrauen zu den Tierheimhelfern gewinnen.
Auch versteht sie sich gut mit anderen Hunden, und der fröhliche Hund, der sie wohl von Natur aus ist kommt mehr und mehr zum Vorschein.
Noch lebt sie im Tierheim auf Zypern. Haben Sie sich in Jolene verliebt und möchten ihr trotz ihres Handicaps eine liebevolle Familie schenken, dann melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihrer Telefonnummer. So können unsere Vermittler möglichst schnell mit Ihnen in Kontakt treten. Es wäre außerdem schön, wenn Sie ein bisschen von sich erzählen, damit wir uns schon ein erstes Bild machen können.
Gerne können Sie auch unser offizielles Anfrageformular auf unserer Homepage nutzen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/hunde-auf-zypern/anfrage-fuer-einen-hund
Möchten Sie sich gerne vorher informieren wie eine Vermittlung bei uns abläuft, können Sie das auf unserer Homepage nachlesen: https://www.zypernpfoten-in-not.de/index.php/informatives/vermittlungsinfos
Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.