ID-Nummer348366
Tierheim NameUngarnhundehilfe e.V.
RufnameORIN
RasseDeutscher Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
6 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit01.06.2015
letzte Aktualisierung18.01.2021
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: ORIN
Aufenthaltsort:Tierheim Slowakei
Dort seit:01.06.2015
Rasse:Schäferhund? Mischling
Farbe:braun-schwarz
Geburtsdatum:ca. 09.2014
Größe:55-60
Kastriert:ja
Orin lief mutterseelenallein durch die Straßen und war sichtlich erleichtert in unser Partnertierheim zu gelangen. Der junge Rüde ist einfach nicht für ein Leben auf der Straße gemacht, dafür liebt er die Menschen viel zu sehr und genießt deren Aufmerksamkeit. Orin hat viel Energie und ihm mangelt es ein wenig an Erziehung. Da er aber ein sehr aufmerksamer und lernwilliger Hund ist, kann seine neue Familie ihn sicherlich schnell zu einem manierlichen jungen Hundemann erziehen. Hündinnen findet der Rüde klasse, bei seinen Geschlechtsgenossen entscheidet die Sympathie.
Der fröhliche Mischling ist aber in unserem Tierheim nicht gut aufgehoben. Er arrangiert sich irgendwie mit der Situation, aber sein fröhliches Wesen kommt immer weniger zum Vorschein. Er vermisst den engen Kontakt zu Menschen und braucht eine Familie, in der er sich aufgehoben und geliebt fühlt. Ein Lächeln können wir ihm noch aufs Gesicht zaubern, wenn wir ihn zum Spaziergang abholen, denn dies ist eine willkommene Abwechslung für ihn, er liebt die Bewegung und akzeptiert daher die Leine. Orin ist treu und anhänglich. Er ist gut sozialisiert, versteht sich also prima mit seinen Artgenossen. Also alles in allem ein freundlicher und toller Partner.
Suchen Sie nach einem besten Freund? Dann melden Sie sich für Orin!
Kontakt:
Claudia Tabe
0151-14466736
c.tabe@ungarnhundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.