ID-Nummer346400
Tierheim NameDobermann Nothilfe e.V.
RufnameRUDZIK
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
Farbebraun
im Tierheim seit03.01.2021
letzte Aktualisierung03.01.2021
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Rudzik
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich/kastriert
Geboren: ca 03/2020
Größe, Gewicht: ca 40 cm/ ca 10-12kg
Verträglichkeit mit Artgenossen: ja
Verträglichkeit mit Katzen:nicht bekannt
Verträglichkeit mit Kindern: größere Kinder
Besonderheit : keine
Aufenthalt: Polen
Ruzik kam mit einigen weiteren Hunden in unser polnisches Partnertierheim, weil die Hunde von der Polizei beschlagnahmt wurden. Da der Besitzer leider sehr dem Alkohol zugetan war, kümmerte er sich nicht um seine Tiere. Die Hunde verwahrlosten auf dem Grundstück und waren sehr ausgehungert. Ruzik zeigt sich bei unseren polnischen Kollegen als freundlicher, fröhlicher und kuscheliger Hund. Er spielt und tobt sehr gerne mit seinen Hundekumpels und zeigt keinerlei Aggressionen,weder gegen Menschen noch gegen Hunde.
Da er aber bei seinem "tollen" Vorbesitzer doch sehr isoliert aufgewachsen ist und sich niemand mit ihm beschäftige oder ihm etwas beigebracht hat, ist Rudzik noch etwas ängstlich bei fremden Menschen und in unbekannten Situationen.
Daher suchen wir Menschen mit Hundeerfahrung, Geduld und Einfühlungsvermögen. Menschen die den jungen Rudzik an die Pfote nehmen und ihm das richtige Hundeleben zeigen und ihm das Hundeeinmaleins beibringen. Er ist ein lieber und cleverer kleiner Kerl und wird bestimmt schnell lernen, dass es auch schön im Leben sein kann. Gerne kann er auch Zweithund werden.
Ruzik könnte mit dem nächsten Transport nach Deutschland kommen.
Dafür braucht er ein Zuhause oder eine Pflegestelle
infos unter:
anja.sierockí@dobermann-nothilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.