Peggy C, w, 10/2017, ca. 50 cm
Charakter: aufgeschlossen, freundlich, verschmust, neugierig, aktiv
Eckdaten:
Name: PEGGY C
Alter: 10/2017
Größe: ca. 50 cm
kastriert: ja
Aufenthaltsort: Oltenita/Rumänien
geeignet für:
ambitionierte Hundeanfänger, Fortgeschrittene
Kinder: ja, ältere und verständige
Hunde: ja
Katzen: kann getestet werden
Besonderheiten: /
Was soll man sagen zu einer tollen Hündin wie Peggy? Sie ist einfach toll - sie mag Menschen, sie mag Hunde, sie ist aktiv, verspielt, liebt Streicheleinheiten, mag es ausgelassen zu Spielen.... was will man mehr? Klar, lernen muss sie noch einiges - kein Straßenhund ist mit Kadavergehorsam geboren und viele Dinge, die uns selbstverständlich erscheinen sind ihr völlig fremd. Aber all dass kann das clevere Mädchen schnell lernen, wenn man sie dabei vertrauensvoll begleitet. Mit ihren Zwingerkollegen ist die Hübsche gut verträglich und gerne tobt sie ausgelassen mit ihnen.
Hast du Spaß mit deinem Hund ausgiebige Entdeckungstouren durch die Natur zu machen? Kuscheln auf der Couch ist toll? Kleinere Baustellen sind Herausforderung und nicht Last? Du hast Lust mit deinem Hund zu einer Einheit zusammen zu wachsen? Du kannst dich über kleine Erfolge freuen? Du trägst gerne Verantwortung und dass nicht nur für 2 Wochen? Du hat Geduld, bist konsequent, liebevoll und geduldig? - Dann ran an die Tasten und melde dich bei uns - Peggy will dein Traumhund werden!
Alle weiteren Infos zum Ablauf der Vermittlung, Vorkontrolle, Vertragsangelegenheiten und vielem mehr erhaltet ihr in einem ausführlichen Gespräch mit uns. Die Schutzgebühr beträgt 400 €.
SOKO Streuner e.V. - Ansprechpartner sind Uschi Habeck, Anke Schuh oder Nicole Schulmeyer
(Unsere Hunde sind alle mehrfach geimpft, haben einen Mikrochip, sowie einen EU-Heimtierausweis. Sie reisen mit einem zuverlässigen und genehmigten Transporteur und bringen ein Sicherheitsgeschirr mit.)
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.