• geht gerne spazieren, ist aber noch nicht ganz leinenführig
• nur bedingt verträglich mit Artgenossen
• nicht stubenrein
• wird nur an erfahrene Menschen vermittelt und ist dann folgsam
Yokos wuscheliges Aussehen täuscht: Er ist kein Kuschelhund - und das in vielerlei Hinsicht. Er kuschelt nicht gerne und verhält sich auch nicht wie ein Kuscheltier. Ebenso ist ein Zusammenleben mit Menschen, welche einzig und allein auf Kuschelkurs sind, nicht möglich - und das, obwohl er doch so kuschelig aussieht.
Yoko liebt viele Dinge, die einen American Akita ausmachen, aber nicht in Hachiko zu sehen sind: Jagen, Kämpfen, Fressen und Markieren. Wenn dabei seine Ansichten mit denen seiner Halter*innen kollidieren, ist er auch bereit den Streit mittels Duell beizulegen. Jene, die sich für ihn interessieren, müssen in der Lage sein, den Hund und seine immer fröhliche Akita-Maske wie ein Buch lesen zu können. Genauso, wie man einen Tsunami von Land aus erst erkennt, wenn es zu spät ist, kündigen sich Stimmungsschwankungen und Wutanfälle nicht vorher an.
Um Yoko ein dauerhaftes und gerechtes Zuhause zu bieten, braucht es kernige Leute mit genügend Durchsetzungskraft und ursprünglichen Ansprüchen an den Hund. Folgende Sachen sollten Ihnen bewusst sein: Mein Hund schießt zurück, wenn ihm an den Kragen uriniert wird, und er toleriert es nicht, wenn Fremde in sein Territorium eindringen.
Er ist anspruchsvoll, ja, aber für Leute von seinem Schlag durchaus machbar und unterhaltsam. Wenn Yoko merkt, dass er an die Richtigen geraten ist, benimmt er sich weitestgehend artig und liebt ausgedehnte Spaziergänge.
Bei Interesse schicken Sie gerne Ihre ausgefüllte Selbstauskunft an kontakt@hamburger-tierschutzverein.de, um Yoko kennenzulernen und sich von ihm überzeugen zu lassen!
Yokos HTV-Nummer bei uns lautet 651_S_19
https://www.hamburger-tierschutzverein.de/tiervermittlung/hunde/grosse-hunde/14544-651-s-19-yoko
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
• geht gerne spazieren, ist aber noch nicht ganz leinenführig
• nur bedingt verträglich mit Artgenossen
• nicht stubenrein
• wird nur an erfahrene Menschen vermittelt und ist dann folgsam