Kimi und ihre Schwestern Kikki und Kiwi sind Kinder einer Besitzerhündin in Italien und wurden von ihrem Besitzer ca. 2 Jahre nur in einem kleinen Verschlag gehalten. Als Luigia von der Haltung erfuhr, setzte sie alles daran den Besitzer zu überzeugen uns die Hunde zu überlassen. Sie hatte Erfolg und somit zogen die drei im Dezember 2020 auf das Oasi Nuova Vita. Die Mutterhündin durften zunächst nicht mitnehmen, durften sie aber zumindest kastrieren. Mittlerweile ist aber auch sie jetzt sowie zwei weitere Brüder in unserer Obhut. Die kleine Welt stand erstmal auf dem Kopf als die drei auf das Oasi kamen, hatten sie noch nie etwas anderes gesehen. Schnell waren sie aber ins Rudel integriert und machten gute Fortschritte.
Anfang Februar durften alle drei in die Streuner-WG reisen (unsere Pflegestelle in Baden-Württemberg). Hier haben wir die Chance sie einzeln besser einzuschätzen und für sie die passenden Menschen zu finden, damit sich jeder von ihnen entsprechend auch entwickeln kann. Schwester Kikki hat mittlerweile auch bereits ein Zuhause gefunden.
Kimi zeigt sich mittlerweile sehr menschenbezogen, kuschelt sich gern an ihre Bezugsperson. In Alltagssituationen ausserhalb ist sie noch sehr unsicher. Mit Artgenossen ist Kimi uneingeschränkt verträglich und lebt auch derzeit in einem gemischten Rudel.
Für sie suchen wir Menschen mit Verständnis, Zeit und Geduld. Ein souveräner Ersthund sollte definitiv bereits vorhanden sein, da es Kimi eine große Unterstützung sein wird.
Weitere Informationen:
Alter: geb. 01.2019
Größe: ca. 35 cm
Krankheiten: keine bekannt
gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, Mittelmeercheck, EU Pass, Ausreise nach den gesetzlichen Tracesbestimmungen
Patenschaft: Paten gesucht
Schutzgebühr: 390,-- Euro
Aufenthaltsort: Deutschland, Baden-Württemberg
Organisation: Leben für Streuner e.V.
Partnertierheim: Oasi Nuova Vita, vertr. durch Leben für Streuner e.V.
Email: adoption.italien@gmx.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.leben-fuer-streuner.com
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.