ID-Nummer332965
Tierheim NameSeelen für Seelchen e.V.
RufnameCOOKIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit01.12.2020
letzte Aktualisierung01.12.2020
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Hallo, ich bin der hübsche Cookie und am 05.12. wurde mein größter Traum endlich wahr! Da durfte ich nämlich das triste Tierheimleben hinter mir lassen und in ein weiches Körbchen bei meiner neuen Pflegefamilie ziehen! Nun lerne ich Stück für Stück das Leben im Haus und bei neuen Menschen kennen und blicke positiv in die Zukunft. Ich bin schon jetzt ganz gespannt, wann sich denn meine Familie fürs Leben meldet, um mich endlich kennenzulernen. In der Hoffnung, dass wir uns direkt ineinander verlieben und ich so bald in das Zuhause meines Lebens umziehen kann.
Wie ihr auf den Fotos erkennen könnt, bin ich ein ganz hübsches Kerlchen und zudem auch freundlich und lernwillig! Ich möchte es meinen Menschen unbedingt recht machen und der beste Partner sein, den es gibt. Natürlich muss ich noch vieles lernen, doch das schweißt schließlich zusammen und so wird mit Sicherheit eine wundervolle Beziehung voller Abenteuer, Schmusestunden und trauter Gemeinsamkeit entstehen.
Hat es bei euch bereits "Klick" gemacht? Dann meldet euch doch bitte ganz schnell bei meiner Pflegefamilie und vereinbart einen Kennenlerntermin! Ich freu mich schon so! Euer Cookie
Cookie ist circa 3 Jahre alt und wird entwurmt, entfloht, geimpft, gechippt, kastriert und mit europäischem Pass gegen eine Schutzgebühr von 370 EUR mit Schutzvertrag über den Verein "Seelen für Seelchen e.V.? vermittelt. Des Weiteren wurde vor der Ausreise ein Schnelltest auf Mittelmeerkrankheiten durchgeführt, der negativ war. Cookie hat ein Handicap, da er eines seiner beiden Hinterbeine nicht nutzt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.