ID-Nummer332119
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameNESCAFE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit01.11.2018
letzte Aktualisierung24.11.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
*ca. Anfang 2017 – 12 kg – 45 cm - kastr. - Athen/Ano Liosia/ noch in Griechenland
NesCafes Leben in Kürze: Aus der Hölle in Ano Liosia geflohen, wurde er auf einer Müllkippe völlig abgemagert gefunden. Dank einer lieben Patin kam er in eine Pension. Hier wurde er liebevoll aufgepäppelt und hat sich prächtig entwickelt. Jetzt ist alles vergessen, und NesCafe braucht ein eigenes Zuhause. Das schlaue Kerlchen wäre der ideale Familienhund.
22.11.2020: Muss der liebe, menschenbezogene, verträgliche, süße Nescafé wirklich den nächsten Winter auch noch im Gehege verbringen, bevor ihn SEINE Menschen entdecken? Äußerlich gerüstet ist er, aber …
Wie gerne würde Nescafé diese Mäntelchen in Deutschland tragen, bei wunderschönen Spaziergängen mit seiner Familie – und anschließend „abhängen“ im Kuschelbett vor dem Kamin? Oder wie auch immer - viel braucht Nescafé nicht zum Glücklichsein. „Nur“ EINE Familie ….
*03.04.2020:NesCafe ist einer der kleinsten Hunde, die wir aus Ano Liosia gerettet haben. Dass er dort überlebt hat, ist ein Wunder - und zeigt, wie intelligent NesCafe ist, denn sonst hätte er dort den Überlebenskampf gegen die größeren Hunde verloren. Die Schreiberin dieser Zeilen kann Nescafe leider kein Zuhause bieten, aber sie stellt sich immer wieder vor, wie toll es ein muss, so ein cleveres Kerlchen in ein neues Leben zu begleiten, ihm seine neue Welt zu zeigen und jeden Tag aufs Neue mit iihm "Abenteuer" zu bestehen .... Können SIE sich das auch vorstellen? Dann melden Sie sich bei uns - NesCafe wartet auf die Abenteuer mit IHNEN!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.