ID-Nummer330112
Tierheim NameSardinienhunde e.V.
RufnameROCCO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 9 Jahre
,
1 Monat
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit07.11.2020
letzte Aktualisierung07.11.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Dieser nette Kerl konnte aus seinem bisherigen Dasein dank glücklicher Umstände gerettet werden!
Rocco zeigt sich trotz dieser Missstände Menschen und Artgenossen gegenüber absolut freundlich. Er liebt es zu laufen und zu spielen und natürlich dürfen auch die vielgeliebten Streicheleinheiten nicht fehlen.
Aufgrund seiner Rassezugehörigkeit/Rassebeteiligung ist eine Vermittlung nach Deutschland leider ausgeschlossen, nur in einige Kantone in die Schweiz könnte Rocco einreisen. Vielleicht finden wir ja doch die besagte Stecknadel im Heuhaufen – wir wollen es nicht unversucht lassen.
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie unserem ROCCO einen Platz als Familienmitglied auf einer Pflegestelle oder Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei:
kontakt@sardinienhunde.org oder telefonisch unter 0170 2388654
Video unter:
https://www.sardinienhunde.org/2-chance/hunde-in-lanusei/rocco/
Steckbrief:
Geburtsdatum: ca. 2014
Chip: noch nicht
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Kastriert/sterilisiert: nein
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise
Impfstatus: Grundimmunisierung
Aufenthaltsort: Lanusei, Sardinien
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pflegern und Tierärzten). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chips vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.