ID-Nummer329670
Tierheim NameTierschutzverein Lemuria e.V.
RufnameKYM
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
6 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit03.11.2020
letzte Aktualisierung03.11.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
KYM
Mischling, kastriert
Geb. ca. 07/201
Ca. 50 cm
Noch in der Slowakei
Wer entdeckt sein Herz für unseren freundlichen Kym und möchte ihn endlich aus dem tristen Tierheimalltag herausholen? Er wünscht sich nichts mehr als ein eigenes Zuhause und Menschen, die ihn als richtigen Familienhund für immer bei sich aufnehmen möchten.
Wir wünschen uns für Kym eine herzliche Familie, die ihm all das zeigt, was ein schönes Hundeleben zu bieten hat. Eine Familie, die viel mit ihm unternimmt und ihm mit Liebe und Geduld das beibringt, was ihm zum kleinen Hunde 1×1 noch fehlt. Unterstützend könnte hierbei durchaus der Besuch einer guten Hundeschule sein. Mit einer sowohl liebevollen als auch konsequenten Erziehung wird Kym sich garantiert schnell zu einem treuen und unverzichtbaren Alltagsbegleiter und zum festen Bestandteil der Familie entwickeln. Kym hätte gerne eine Familie, die ihn sowohl geistig als auch körperlich auslastet, bei der gemeinsame Kuschelstunden aber auch nicht zu kurz kommen sollten.
Kym ist mit anderen Rüden hier bei uns im Zwinger nicht verträglich und auch außerhalb des Zwingers zeigt er kein großes Interesse an anderen Hunden. Bei uns lebt er zusammen mit einer Hündin in einem Zwinger.
Kym kommt geimpft, gechipt, kastriert und mit einem EU-Heimtierausweis.
Hundeanfrage
Wenn Sie an dem Hund interessiert sind und ihm ein neues Zuhause bieten möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ihre Anfrage werden wir kurzfristig beantworten. Sollten Sie vorher Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Ansprechpartner
Yvonne Reinders
Handy: 0176 / 22145270 oder 02851 / 588749
yvonnereinders@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.