Wer öffnet Pamela endlich die Tür zur Freiheit?
https://www.tierschutzverein-vip.de/zuhause-gesucht/notfelle-midi-bis-60-cm/pamela/
PAMELA ist eine kastrierte, 2014 geborene Mischlingshündin mit einer Schulterhöhe von 57 cm und einem Gewicht von 26 kg.
Pamela kam als kleiner Welpe ins spanische Tierheim und von da an war sie für die Menschen unsichtbar. Das ist mittlerweile schon 6! Jahre her, seitdem lebt sie in einem Aussenzwinger, ihr einziger Schutz ist ein "umgebauter" Müllcontainer!
Sie ist eine unter vielen hundert Hunden, mittlerweile "zu alt", um für die Menschen vor Ort noch interessant zu sein. Niemand hat ihr in den letzten 6! Jahren das Gefühl gegeben gebraucht oder nur ansatzweise geliebt zu werden.
Dennoch ist Pamela uns Menschen treu ergeben und wir wünschen uns so sehr, dass sich da draußen endlich einmal jemand in sie verliebt und sie zu sich nach Hause holt. Pamela blüht regelrecht auf, wenn man sich einmal mit ihr beschäftigt und strahlt, wenn man ihr Aufmerksamkeit schenkt und mit ihr schmust.
Leider möchte Pamela absolut Einzelprinzessin sein, da sie andere Hunde nicht mag. Somit ist die Suche nach einem Zuhause für Pamela sehr schwer..aber wir geben nicht auf ! Pamela ist eine so extrem menschenbezogene Fellnase. Irgendwo in dieser Welt wird es für diese wundervolle Fellnase ein zu Hause geben !
Wo ist der Mensch, der Pamela das gibt was sie bisher nie kennenlernen durfte? : Ein eigenes Körbchen, streichelnde, liebevolle Hände und Spaziergänge über Wiesen und Felder, wo sie endlich einmal etwas anderes als ihr bisheriges Leben hinter Gittern vor die Nase bekäme.
Wenn Sie PAMELA ein neues zu Hause geben möchten, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und informieren sich über den Vermittlungsablauf.
Beides finden Sie hier:
https://www.tierschutzverein-vip.de/zuhause-gesucht/vermittlungsablauf/
Kontakt:
Iris Beck
info@tierschutzverein-vip.de
0049 157 83545875
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.