Name: Joey
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Geb.: 09/2019
Größe: ca. 60 cm
Kastriert: ja, bei Ausreise
Andere Hunde: nach Sympathie
Katzen: eher nicht
Kinder: ab Teenageralter
Handicap: nein
MMT: bei Ausreise
Aktueller Aufenthaltsort: noch im Ausland /Griechenland
Joey hat es in seinem bisherigen kurzen Leben noch nicht sehr gut gehabt. Joey lebte bei einer Familie, wo oft beobachtet wurde wie er von den Kindern dort geschlagen oder mit einem Seil angebunden und hin und her gezogen wurde.
Joey lebt nun schon länger in einer Hundepension und seine Pechsträhne setzt sich fort, denn keiner Interessiert sich für ihn. Das möchten wir nun ändern und suchen für ihn nun sein Zuhause.
Joey ist ein überaus freundlicher Rüde. Er liebt die Nähe und den Kontakt zu Menschen und bindet sich schnell. Andere Hunde braucht er nicht und da entscheidet auch die Sympathie. Mit seinem Menschen allerdings geht er durch Dick und Dünn. Joey braucht Menschen die für ihn da sind und auch mit ihm arbeiten, denn schlau ist er und da er auch das Fressen zu seinem Hobby ernannt hat, wird das Lernen ihm mit ausreichend Leckerchen bestimmt nicht schwer fallen.
Seine Menschen sollte Hundeerfahrung mitbringen und Zeit für Joey haben. Kinder sollten eher nicht in seinem neuen Zuhause wohnen, denn er ist noch etwas ungestüm. Joey wird nur in ein Zuhause mit Haus und Garten vermittelt. Er ist kein Hund für die Stadt. Gerne kann er auch evtl. auf einen Bauernhof, natürlich nur mit Familienanschluss vermittelt werden.
Joey soll endlich im Glück ankommen finden wir. Er hat es so sehr verdient. Wenn Sie Joeys Menschen werden wollen melden Sie sich gern.
Sollten Sie keinen Hund adoptieren wollen oder können, würden wir uns auch über die Bereitstellung einer Pflegestelle sehr freuen.
Kontakt: Roswitha Ruschmeier
Telefon: 0152 - 24880104
Mail: roswitha.ruschmeier@salva-hundehilfe.de
www.salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.