ID-Nummer327401
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameTHEA
RasseSiberian Husky-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
5 Monate
Farbeschwarz-weiß
im Tierheim seit06.07.2020
letzte Aktualisierung17.10.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Thea (geb. ca. August 2018) ist eine bildhübsche nordische Hündin, die von unseren Tierheimmitarbeitern Ende Juli auf der Straße im Viertel Trakiya in Schumen gefunden wurde. Kurzentschlossen nahmen sie die freundliche Hündin mit ins Tierheim. Thea war neu im dem Viertel, deswegen müssen wir davon ausgehen, dass sie ausgesetzt wurde, denn Huskies oder andere Rassehunde werden eher nicht auf der Straße geboren.
Thea hat eine Schulterhöhe von 54/55 cm und damit eine angenehme Größe. Sie wird wohl ein Husky-Mix sein mit auffallend schönem, längerem Fell. Sie zeigt sich als sehr freundliche Hündin, die aufgeschlossen ist und im Auslauf gleich auf uns zukommt. Rassetypisch hat sie einen starken Bewegungsdrang. Dieser sollte in einem Zuhause auch unbedingt bedient werden und ihre neue Familie sollte sehr sportlich sein.
Sie ist gut sozialisiert, teilt den Auslauf mit anderen nordischen Hunden und verhält sich absolut unauffällig. Am rechten Auge hat sie eine kleine Narbe. Möglicherweise wurde sie einmal gebissen. Ganz sicher ging das nicht von ihr aus.
Obwohl Thea dank ihrer Gene gut für einen harten Winter gerüstet sein sollte, hoffen wir trotzdem, dass sie bald ein Zuhause findet und ihr Aufenthalt im Tierheim in Schumen nur eine kurze Episode bleibt. Gechipt, geimpft und kastriert ist die liebe Hündin und könnte schon beim nächsten Transporter nach Deutschland dabei sein.
Wenn Sie ein schönes Zuhause für diese bildhübsche Hündin haben, füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus. Sie finden es hier:
https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/h%C3%BCndinnen/thea
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.