ID-Nummer324919
Tierheim NameEin Freund fürs Leben e.V.
RufnameLOBI
RasseTschechoslowakischer Wolfshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
3 Monate
Farbegrau-braun
im Tierheim seit27.09.2020
letzte Aktualisierung27.09.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Lobi ist eine ca. 6 Jahre alte Wolfhunde-Mix Dame mit einer Schulterhöhe von ca. 61cm.
Lobi hatte nicht viel Glück bisher gehabt. Sie wurde von ihrer ehemaligen Familie stark vernachlässigt, was man ihr körperlich ansieht, und dann wurde sie in einer Perrera abgegeben. Doch ein Tierheim hat si daraus retten können. Sie wurde im August '20 vom Tierheim in Villena von einem anderen Heim übernommen. Sie ist gerade in einem noch nicht so gut Zustand, da sie etwas abgemagert ist.
Sie ist ein sehr liebes Mädchen und zeigt sich sehr intelligent und lernfreudig, insbesondere für Würstchen :D. Aber man muss sich ihr Vertrauen erst erarbeiten. Auch sollte man beachten, dass sie ihren Freiraum braucht (vorallem von anderen Hunden) und für Wolfshund typisch eine Unabhängigkeit besitzt. Ansonsten ist sie aber verträglich mit anderen Hunden und Katzen und hat einen verspielten Charakter. Streitigkeiten geht sie aus dem Weg.
Wir suchen für sie ein Zuhause oder eine Pflegestelle, die sich bewusst sind, dass Wolfshunde eine besondere Herausforderung darstellen und im besten Fall Erfahrung mit diesen Rassen mitbringen.
Lobi wird kastriert, geimpft, gechippt und auf Mittelmeerkrankheiten getestet vermittelt. Sie ist Leishmaniose positive und wird bereits mit Medikamenten behandelt. Sie befindet sich im Tierheim von Villena/Spanien.
Die Schutzgebühr für Lobi beträgt 370 Euro.
Ansprechpartner: Caroline Büttner
Tel.: 0 66 48-3 70 90 61
Email: caroline@ein-freund-fuers-leben.org
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.