SARA
Mischling, kastriert,
Geb.ca.06/2012
Ca.43 cm, ca. 20 kg
Noch in der Slowakei
Im Tierheim seit 25.6.2020
Sara’s Besitzer musste aus seinem Haus ausziehen und konnte sich leider nicht mehr um Sara kümmern.
Sie hatte jedoch das Glück und konnte gleich auf einer Pflegestelle untergebracht werden. Eine Familie, die ursprünglich nur Sara´s Welpe aufnehmen wollte, tat sie leid, dass sie auch gleich mitkommen durfte.
Anfangs benahm sie sich vorbildlich, im Haus und draußen, so entschied sich ihre Familie sie zu adoptieren. Leider fing Sara nach einigen Monaten an aus dem Garten auszubrechen, ein Zaun der nur 1,2 m hoch war, war für Sara kein Hindernis. Aus diesem Grund wäre Sara für eine Wohnung oder einen Garten mit 2 m hohen Zaun geeignet. Wenn sie alleine Zuhause ist, verhält sie sich ruhig und macht nichts kaputt. Sie ist sehr menschenbezogen, liebt alle Menschen, Kinder sollten jedoch schon größer sein! Zu ganz kleinen Kindern passt Sara nicht, sie beißt zwar nicht zu und geht auch nicht auf sie los, aber sie hütet ihre Sachen und ihren Platz und knurrt dann.
Sie sucht einen Platz als Einzelhund oder zu größeren Rüden, mit denen sie keine Problem hat. Kleine Hunde mag sie nicht-
Sara wäre für Agility geeignet, weil sie eine sehr geschickte Hündin ist. Sie liebt sowohl lange Spaziergänge, sowie das anschließende Faulenzen-
Sara ist eine sehr verschmuste, zufriedene und hübsche Hündin. Sie befindet sich nun wieder im Tierheim und wartet sehnsüchtig auf ihre neue Familie!
Möchten Sie Sara ein neues Zuhause geben?
Sara kommt gechippt, geimpft, kastriert und mit EU Heimtierausweis
Hundeanfrage
Wenn Sie an dem Hund interessiert sind und ihm ein neues Zuhause bieten möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Ihre Anfrage werden wir kurzfristig beantworten. Sollten Sie vorher Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Ansprechpartner
Susanne Steinmann
Handy: 0179 / 1215183
susannesteinmann@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.