ID-Nummer321857
Tierheim NameAusrangiert und Abgeschoben e.V.
RufnameFELICIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Sterilisiert
Alter 10 Jahre
,
11 Monate
Farbebeige
im Tierheim seit29.08.2020
letzte Aktualisierung30.08.2020
AufenthaltsortPflegestelle
+ Griffon-Mix
+ geboren: 2010
+ ca. 5 kg
+ etwa 25 cm groß
Vor etwa einem Monat ist die kleine Felicie aus Frankreich in ihrer Pflegestelle in 64823 Groß-Umstadt eingezogen.
Felicie zeigt sich nach kurzer Eingewöhnungszeit als ganz individuelle Persönlichkeit. Felicie lässt sich am ehesten als zurückhaltende und ängstliche Hündin beschreiben.
Felicie hat vor vielen Dingen Angst: schnelle Bewegungen, unbekannte Geräusche, alles was sie nicht einschätzen kann. Mit anderen Hunden ist sie sehr verträglich und kann sich in einer Gruppe behaupten.
Nach den Fotos möchte man meinen Felicie wäre ein typischer Kuschelhund. Das ist sie definitiv nicht – jedenfalls noch nicht. Wenn sie möchte, kommt sie und lässt sich das Köpfchen streicheln.Hund Felicie läuft durchs Gras
Am liebsten mag sie es jedoch stundenlang im Garten „rumzustromern“ und sie genießt ihr weiches Bettchen.
Wie stellen wir uns Felicies künftige Heimat vor?
Für Felicie wäre ein Garten ein Traum (ausbruchssicher sollte er schon sein); Felicie geht gerne Gassi, aber eher mit Muße und lieber auch nicht zu weit; ihre Frauchen und Herrchen sollten geduldig mit ihr sein; Erfahrung mit ängstlichen Hunden wäre von Vorteil; Kinder und sehr aktive weitere Hunde mag Felicie nicht so sehr und ihr kuscheliges Körbchen sollte eher auf dem Lande als in der Stadt zu finden sein.
Das Tagebuch von Felicie mit weiteren Infos und Bildern finden Sie hier: Zum Tagebuch: https://forum.ausrangiert-und-abgeschoben.de/viewtopic.php?f=27&t=12478
Haben Sie Interesse an und möchten Felicie kennenlernen wenden Sie sich bitte an Stuart Anderson: info@ausrangiert-und-abgeschoben.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.