ID-Nummer321463
Tierheim NameEin Freund fürs Leben e.V.
RufnamePOZO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 6 Jahre
Farbetricolor
im Tierheim seit26.08.2020
letzte Aktualisierung26.08.2020
AufenthaltsortAusland
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Hündinnen
Pozo ist ein ca. 2/2015 geborener Mix-Rüde mit einer Schulterhöhe von ca. 61 cm.
Im September ’15 hörte ein Mädchen, das seinem Vater auf einem Feld half, Bellen aus einem nahegelegenen Brunnen. Sie benachrichtigten die Polizei, die wiederum die Feuerwehr alarmierte, um Pozo, der vermutlich von seinem vorherigen Besitzer dort ausgesetzt wurde, zu befreien. Erstaunlicherweise hatte sich der Rüde, trotz der nicht unerheblichen Brunnentiefe, keinerlei Verletzungen zugezogen. Das Tierheim gewährte ihm nach seiner Rettung ein vorübergehendes Zuhause. Niemand hätte gedacht, dass Pozo nach fünf Jahren noch immer dort eingesperrt warten würde, dass ihn jemand adoptieren möchte.
Pozo ist ein wunderschöner aktiver Hundemann, dem der begrenzte Raum eines Zwingers keinerlei Möglichkeit bietet, seinem Lauf- und Spieldrang nachzugehen. Er benötigt endlich ein Zuhause, er hat ja praktisch noch nichts von der Welt kennenlernen dürfen, und das finden wir unsagbar traurig. Mit Hündinnen versteht sich Pozo problemlos, in Gegenwart von anderen Rüden verhält er sich angespannt, hat aber gleichzeitig ein ausgeprägtes Bedürfnis nach der Gesellschaft von Artgenossen, die ihm wichtiger zu sein scheint als die von Menschen. Die Pfleger im Tierheim beschreiben Pozo als unabhängigen Hund, der nicht an Streicheleinheiten interessiert ist, obwohl er sie zulässt.
Pozo ist bereits kastriert und wird geimpft, gechippt und auf Mittelmeerkrankheiten getestet vermittelt. Er befindet sich im Tierheim von Manzanares/Spanien.
Die Schutzgebühr für Pozo beträgt 350 Euro.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.