ID-Nummer318696
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameDOOKIE
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit06.04.2020
letzte Aktualisierung05.08.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Dookie ist ein hübsches Kerlchen mit Charakter, der im Frühling 2020 gemeinsam mit Carina und ihren Welpen ins Tierheim in Schumen kam. Der liebe Kerl kommt aus schlechter Haltung. Er wurde an einer kurzen Kette gehalten und nicht gut versorgt. Eine aufmerksame Nachbarin machte Meldung ans Tierheim, so dass unsere Tierheimleiterin mit den Besitzern „verhandeln“ konnte und Dookie glücklicherweise mitnehmen durfte. Eines ist klar: Dookie wird nie mehr an einer Kette hängen!
Wir schätzen den netten Rüden auf 2-3 Jahre (geb. ca. Februar 2018). Er ist ein aktives und bewegungsfreudiges Kerlchen und möchte bewegt werden.
Mit seinen Artgenossen ist er verträglich und spielt auch gern mit dem einen oder anderen Freund. Allerdings muss man sagen, dass er in seiner Hundegruppe schon mal den „Chef“ mimt. Dookie ist aber keineswegs böse oder aggressiv, macht aber gerne mal einen auf Macker. Ist uns das fremd? :-)
Dookie lief schon bei unserem ersten, kurzen Ausflug wirklich prima an der Leine mit. Er hat ein offenes, freundliches Wesen und ist einfach ein toller Hund!
Souveräne Führung, körperliche und geistige Auslastung machen Dookie bestimmt zu einem tollen Familienmitglied.
Er ist auch schon gechipt, geimpft und kastriert und würde das Tierheim lieber heute als morgen gegen ein gemütliches Körbchen und liebevolle Menschen tauschen. An der Kette hat Dookie die längste Zeit seines Lebens gelebt, das ist für immer vorbei!
Wenn Sie Interesse an diesem freundlichen, aktiven Rüden haben, füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus.
Sie finden es hier:
https://www.grund-zur-hoffnung.org/hunde/r%C3%BCden/dookie/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.