Leila ist eine 13 jährige Dackel (?) Mischlingshündin
Leila verbrachte ihr ganzes Leben in einer Siedlung in der Nähe. Es war kein gutes Leben - ganz im Gegenteil, dessen sind wir uns sicher.
Leila ist durch ihre Vergangenheit neuen Menschen und Situationen gegenüber noch sehr vorsichtig. Dies ändert sich jedoch nach kurzer Zeit - sobald sie spürt, dass ihr nichts Schlimmes widerfährt.
Sie ist eine ruhige Dame, die - wenn man ihr die nötige Geduld und Zeit entgegenbringt - ihre neuen Besitzer mit Liebe und Treue belohnt.
Artgenossen gegenüber ist sie wählerisch. Sie sucht sich ihre Freunde gerne selbst aus und entscheidet dann, ob sie andere Hunde mag oder ablehnt.
Da Leila gerne Katzen jagt sollten aus Sicherheitsgründen keine Katzen im neuen Zuhause leben.
Leila hat Probleme mit dem Alleinebleiben, sie hat nie gelernt alleine zu sein. Aus diesem Grund sollten ihre neuen Besitzer viel Zeit zuhause verbringen. Sie wäre auch prima für ältere Personen geeignet, die nicht mehr voll berufstätig oder sogar bereits in Rente sind.
Darf Leila die restliche Zeit, die ihr noch bleibt, in einer eigenen Familie verbringen?
Leila wird als Gnadenbrothund, zu einer Schutzgebühr von 70€, vermittelt, um der "alten Dame" noch eine Chance auf einen würdigen Lebensabend zu geben.
geimpft Ja
gechipt Ja
kastriert Nein
EU-Impfausweis Ja
verträglich mit Kindern ja
verträglich mit Katzen Nein
verträglich mit Rüden bedingt
verträglich mit Hündinnen bedingt
kann schon mal alleine bleiben Nein
Größe:/ Gewicht: 30 cm / 9 kg
zuständiger Shelter: OZ Zvieratkovosk
Stand der Informationen: 28 Juli 2020
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter: https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/hunde-in-der-slowakei/hundinnen/leila.html
Achtung bitte beachten:
In Marpingen befindet sich NUR unser Vereinsheim.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.