ID-Nummer315923
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameFRED
RasseBodeguero Andaluz
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 8 Jahre
,
6 Monate
Farbeweiß-schwarz-braun
im Tierheim seit13.07.2020
letzte Aktualisierung13.07.2020
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden
Name: Fred
Geschlecht: männlich
Rasse: Bodeguero
Geb.: 07/2012
Größe: ca. 37 cm
Kastriert: ja, bei Ausreise
Andere Hunde: Rüden ja, Hündinnen kann getestet werden
Katzen: kann getestet werden
Kinder: ja
Handicap: nein
MMT: bei Ausreise
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea / Spanien
Fred ist ein Bodeguero in seinen besten Jahren. Er sieht ein wenig wie ein Pirat aus mit der braun-schwarzen Klappe auf dem linken Auge. Und auch seine dreifarbigen Ohren sind optisch der absolute Hingucker. Er wartet schon eine ganze Weile und seine Zeit soll nun endlich kommen. Auch Fred ist leider kein Hund, der sich in den Vordergrund drängt und so wurde auch er in der Vergangenheit immer wieder übersehen. Wir möchten ihn auf diese Weise sichtbar machen und ihm endlich zu einem tollen Zuhause verhelfen.
Fred sitzt vor Ort mit zwei anderen Rüden in einem Zwinger und kommt mit ihnen sehr gut aus. Wie er sich zu Hündinnen und / oder Katzen verhält kann bei Bedarf getestet werden. Er wird noch Einiges lernen müssen, dazu hatte er im Tierheim einfach keine Gelegenheit. Bodegueros sind aber schlau und anpassungsfähig, deshalb wird das Lernen dem süßen Fred bestimmt keine Schwierigkeiten machen.
Wir möchte Fred ein Zuhause geben? Melden Sie sich gern bei seiner Vermittlerin, er kann schon bald ausreisen.
Sollten Sie keinen Hund adoptieren wollen oder können, würden wir uns auch über die Bereitstellung einer Pflegestelle sehr freuen.
Kontakt: Roswitha Ruschmeier
Telefon: 0152 - 24880104
Mail: roswitha.ruschmeier@salva-hundehilfe.de
www.salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.