ID-Nummer304899
Tierheim NameCasa Animale e.V.
RufnameGINA
RasseDeutscher Schäferhund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 9 Jahre
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit05.07.2020
letzte Aktualisierung05.07.2020
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
GINA konnte dem slowakischen Shelter den Rücken kehren und ein Plätzchen auf einer unserer Pflegestellen beziehen. So menschenbezogen, wie GINA ist, freut sie sich unbändig, wenn sie Aufmerksamkeit bekommt. Sie genießt es auch sehr, gestreichelt zu werden. Die liebe, ca. 50 cm große Hündin ist nämlich eine große Schmusebacke.
In ihrem alten Zuhause hat sie mit einem Schäferrüden in einem kleinen Zwinger zusammengelebt. Allerdings teilt sie ihre Ressourcen nicht so gerne. Deshalb würde ihr ein liebevolles Zuhause, in dem sie als alleinige Fellnase endlich ein Familienmitglied sein darf, am besten gefallen. Bei einem gelassenen Rüden würde sie aber bestimmt auch glücklich werden.
GINA möchte gerne eine Aufgabe haben. Deshalb könnten wir uns Beschäftigungsmöglichkeiten gut vorstellen, bei denen sie mit ihrem Menschen zusammenarbeitet. Trotz ihres fortgeschrittenen Alters spielt sie gerne mit einem Ball oder sonstigem Spielzeug.
Die liebenswerte Hündin geht gerne kurze Runden spazieren und läuft schon gut an der Leine. Sie orientiert sich dabei schön an ihrem Menschen. Nach einem ordentlichen Muskelaufbau kann man die Gassirunden sicher noch ausdehnen.
Wer möchte der agilen Seniorin einen Sofaplatz auf Lebenszeit schenken? Ihre Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage:
Casa Animale e.V.
Ansprechpartner: Frau Iris Lücke
mobil: 0163 - 376 94 98
Mailanfrage: i.luecke@casa-animale.de
GINA wird kastriert, geimpft und gechipt nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 350,00 vermittelt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird GINA nicht abgegeben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.