geboren *ca. 2012 – 63 cm - 40 kg – noch in Athen/Griechenland
Juni 2020: Pavlos hat uns neue Bilder und ein Video von der lieben Koukla geschickt. Wer gibt ihr eine Chance?????
- Ansprechpartnerin: Alina Steinmetz
Telefon: 0157 52907013
eMail: a.steinmetz@stray-ev.de
Koukla wartet auf ihre Menschen, denn sie braucht die Menschen. Sie ist eine sehr freundliche, menschenbezogene Hündin.
Pavlos schreibt uns, dass sie gerne spanzieren geht, aber auch weiß, dass sie nach dem Spaziergang zurück in den Zwinger muss...
Es wäre zu schön, wenn Koukla ihre letzten Jahre nicht im Zwinger verbringen müsste...
Wer hat ein großes Herz und schenkt Koukla ein Zuhause?
Koukla genießt das Leben im Shelter, aber noch mehr sehnt sie sich nach menschlicher Nähe...sie liebt es gestreichelt und geknuddelt zu werden. Koukla träumt von einer eigenen Familie.
Irgendwann Anfang 2018 tauchte Koukla an dem Ort auf, von dem unser Athener Tierschützer Pavlos bereits Nala, Simon und die Geschwister Molly und Marvin vor dem Gifttod gerettet hat. Viele Menschen an diesem Ort hassen Hunde, sie verjagen sie, legen Gift aus und machen auch immer wieder die Futter- und Wassernäpfe, die die Tierschützer dort verteilen, kaputt.
Koukla blieb an diesem Ort, denn sie fand einen Freund – Tsopanos.
Die beiden waren unzertrennlich.
Ende April konnte Pavlos Koukla einfangen, um sie kastrieren zu lassen. Danach brachte er sie an den Ort zurück, zum einen, weil sein Shelter überfüllt war, zum anderen, weil Koukla dort eben ihren Freund Tsopanos hatte
Ende August die Katastrophe für Koukla: Tsopanos wurde vergiftet.
Koukla war verzweifelt, sie war allein, und sie hatte auf einmal Angst vor allem und jedem. Pavlos wollte sie gerne einfangen, damit sie nicht das gleiche Schicksal erleidet wie Tsopanos, aber er hatte keine Chance.
Erst im Dezember 2018 gelang es ihm endlich – Koukla ist seitdem in Sicherheit in Pavlos‘ Shelter.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.