I LUCINI – 4 Welpen im Karton
Ausgesetzt wurden sie in einem Pappkarton in Santa Lucia – 4 Hundekinder, gerade einmal wenige Tage alt.
Für die Zwerge wird nun alles Menschenmögliche getan, damit sie den Sprung ins Leben schaffen und die ersten, besonders kritischen Wochen wohlbehalten überstehen werden.
Ab ca. Anfang September könnten die Kleinen dann die Reise ins Glück zu ihren Familien antreten. Wir werden weiter berichten.....
<<< Update 16. Januar 2021: >>>
Die neuen Fotos und das Video zeigen den wunderschönen Junghund Lando, der noch sehnsüchtig auf ein Zuhause wartet.
Video unter:
https://www.sardinienhunde.org/2-chance/r%C3%BCden-g-z/lando-r%C3%BCde-3/
<<< Update 20. September 2020: >>>
Die neuen Fotos und das neue Video stammen von Mitte September 2020.
https://www.sardinienhunde.org/2-chance/r%C3%BCden-g-z/lando-r%C3%BCde-3/
Videos der Süßen sehen Sie auf unserer Homepage unter https://www.sardinienhunde.org/2-chance/r%C3%BCden-g-z/i-lucini-r%C3%BCde-3/
Bei Fragen zu unseren Schützlingen, oder aber wenn Sie EINEM von IHNEN einen Platz als Familienmitglied auf einer Pflege- oder Endstelle anbieten möchten, dann melden Sie sich bitte bei:
kontakt@sardinienhunde.org oder telefonisch unter 0170 2388654
Steckbrief
Geburtsdatum: ca. 05/20
Chip: noch nicht
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Schulterhöhe: im Wachstum
Kastriert/sterilisiert: nein
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise
Impfstatus: Grundimmunisierung
Aufenthalt: LIDA Olbia, Sardinien
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten bei unserem Kooperationspartner. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pflegern und Tierärzten). Das Geburtsdatum wird beim Setzen des Chips vom Amtstierarzt festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.