ID-Nummer278526
Tierheim NameTierschutzverein Hoffnung für Tiere e.V.
RufnameTIRIONA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 14 Jahre
,
3 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit21.11.2019
letzte Aktualisierung26.06.2020
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Schulterhöhe: 56 cm
Tiriona kam als Tirion und mit zwei Äuglein zu uns. Aber wir waren informiert darüber, dass der Hund an einem Schrumpfauge leidet, welches entfernt werden sollte, Also durfte Tirion zu uns reisen und entpuppte sich dann hier als Mädchen. Wir hängten kurz entschlossen ein "a" an den Namen, fertig war Tiriona :) Sie hört übrigens gut auf diesen Namen. Und die Augen-OP hat sie bestens überstanden.
Wie man auf den Fotos sieht, liebt die Hündin Kuscheln über alles. Überhaupt ist sie ein richtiger Sofahund - dieses Möbelstück hat sie absolut für sich entdeckt. Wer also nicht so große Runden mit seinem Hund laufen möchte, hat mit der etwas faulen Tiriona genau die richtige Partnerin. Gemütlicher Fernsehabend auf der Couch zu zweit, das wärs! Und dabei noch was knabbern - oh ja! Tiriona ist ziemlich verfressen, allerdings sollte sie nur bestimmtes Futter bekommen. Auf allerlei Zusätze reagiert die Hündin allergisch.
Wir können weitere gute Seiten Tirionas hier benennen:
- stubenrein
- läuft gut an der Leine
- bleibt artig allein
- fährt brav im Auto mit
- ist immer gut drauf
- lässt sich gern bürsten
- spielt manchmal mit anderen Hunden
- läuft Treppen
- meldet Besuch
- ist ein äußerst tapferer Patient
- lässt fast alles mit sich machen, Hauptsache sie bekommt Aufmerksamkeit
Wie sich in der Besuchszeit zeigt, gehören kleine Kinder, die Tiriona zu nah kommen, nicht zu ihren Freunden. Kinder ab ca. 12 Jahre sind für sie okay.
Wem darf Tiriona endlich ihre ganze Liebe schenken? Sie sucht dringend einen Menschen zum lieb haben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.