Dieser super nette, freundliche und gut mit anderen Hunden verträglich Hundemann ist Dodi.Er hat eine wahrlich tragische Vergangenheit hinter sich, die wieder einmal zeigt, wie treu und dankbar so ein Hund sein kann. Dodi wurde von seinen Besitzern herzlos ausgesetzt, doch nicht nur das, sondern er wurde auch noch in einen Fluss geworfen wo er gerade noch rechtzeitig von einem Jungen gerettet werden konnte. Dodi lief darauf hin dem Jungen hinterher und begleitete ihn nach Hause. Dodi wollte das Grundstück des Jungen gar nicht mehr verlassen, doch der Junge durfte ihn nicht behalten und deshalb wurden Tierschützer gerufen, die ihn dann mit ins Tierheim nach Ubeda genommen haben. Dort wartet der nette Bub nun darauf dass ihn jemand entdeckt bei dem er für immer bleiben darf. Welche Rassen bei Dodi alles vorkommen wissen wir leider nicht, doch ist anzunehmen, dass ein Anteil von Herdenschutzhund in ihm steckt, weshalb man sich mit dem unabhängigen Wesen dieser Hunde auskennen sollte und ein eingezäunter Garten im neuen Zuhause vorhanden sein muss. Dodi wurde im Januar 2016 geboren und hat eine Schulterhöhe von 50 cm.
Wenn auch Sie von diesem Zauberbuben begeistert sind, dann melden Sie sich einfach bei uns, denn Dodi könnte schon bald komplett geimpft, gechipt und auf Mittelmeerkrankheiten getestet nach Deutschland in ein neues Zuhause reisen.
Unsere Hunde sind kompl. durchgeimpft, bis auf wenige Ausnahmen (wie z. B. Welpen oder ältere, kranke Tiere) kastriert, entwurmt, auf Mittelmeerkrankheiten getestet, gechipt und haben einen EU-Ausweis! Eine Vermittlung erfolgt nur mit einer Platzkontrolle, Tierschutzvertrag und einer entsprechenden Vermittlungsgebühr!
Kontakt:
Andrea und Katharina Hofbauer
Telefonzeiten montags-freitags von 17.00 - 20.00 Uhr
Tel.: 09221-6056071 oder Handy: 0151-22109272
Email: Hofbauer@hunde-ohne-lobby.de
Homepage: www.Hunde-ohne-Lobby.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.