ID-Nummer257980
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameSCOOBY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit18.01.2019
letzte Aktualisierung18.05.2020
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
geboren *18.01.2019 - 15kg, 46cm Athen/Griechenland
wurde ohne Rute geboren
06.01.2020: Das neue Jahr hat begonnen, doch Scoobys Wunsch nach einer eigenen Familie wurde bisher nicht erfüllt. Sein 1. Geburtstag steht kurz bevor. Er ist bereit für seine eigene Familie. Leider haben ihn seine Menschen noch nicht gefunden. Wer gibt diesem hübschen Hundejungen ein warmes Plätzchen?
Ein junges, hübsches Kerlchen möchte endlich dazugehören.
13.11.2019: Neue Fotos und ein Video von Scooby, der bald seinen ersten Geburtstag hat. Wie schön wäre es, wenn er diesen gemeinsam mit seiner Familie feiern könnte. Bisher verbrachte er sein ganzes Leben hinter Gittern. Scooby fällt nicht mit der Tür ins Haus. Er ist ein schüchterner Hundejunge, der Zeit braucht. Menschen, die ihm eine Chance geben. Eine Chance auf ein schönes Hundeleben. Wo sind die Menschen, die diesem unscheinbaren Kerlchen eine Zukunft geben? Scooby ist freundlich, verschmust, verspielt und versteht sich mit anderen Hunden. Wann entdeckt ihn endlich jemand?
Scooby ist der Größte aller Welpen und wartet noch immer auf sein Glück. Er versteht sich mit allen Hunden und ist sehr verspielt. Es dauert ein paar Tage, bis er jemanden vertraut. Aber das Warten lohnt sich. Das süße Kerlchen verteilt danach eine ganze Menge Küsschen. Nun muss sich nur noch die passende Familie finden, die Scooby nach Hause holt. Ein Hundekind sollte nicht im Zwinger aufwachsen. Hoffen wir, dass auch er sein ein eigenes Körbchen bald beziehen darf.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.