ID-Nummer254765
Tierheim NameTierschutzliga Stiftung Tier und Natur
RufnameMILO
RasseEnglische Bulldogge-Collie-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 5 Jahre
,
1 Monat
Farbeweiß-schwarz
im Tierheim seit30.06.2019
letzte Aktualisierung03.05.2020
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Verträglich mit
Hündinnen
Milo wurde im Juli 2019 aus unterschiedlichen Gründen bei uns abgegeben. Einmal hieß es der Vermieter macht Probleme, ein anderes Mal war es die Mitbewohnerin kommt nicht mit Milo klar. Fakt ist, die ehrlichen Gründe haben wir sicherlich nicht erfahren. Für uns aber auch egal, denn wir haben uns Milo einfach einmal ein bisschen näher angeschaut.
Milo ist ein Hund, der im Leben nie richtig Führung und Regeln erfahren hat. Vom Kopf ist er auf der einen Seite ein manchmal vorsichtiger, manchmal austestender "Junghund" und auf der anderen Seite ein erwachsener über 40kg Bulldoggen-Mix, der auch einen Dickschädel hat und bei bestimmten Sachen weiß, wie er seinen Willen durchbekommt.
Milo hat ein Problem mit Männern, ob aus schlechter oder mangelnder Erfahrung wissen wir nicht. Männern gegenüber ist Milo extrem misstrauisch und geht auch in Selbstverteidigung über, wenn er bedrängt wird. Als Mann muss man schon ein bisschen Zeit und Geduld investieren, um das Hasenherz von Milo zu erobern.
Gegenüber seinen Bezugspersonen kann Milo teilweise distanzlos und frech sein, er braucht hier einfach klare Führung und Regeln im Leben. Dann gibt es auch keine Probleme im Zusammenleben mit ihm. Sicherlich ist der Besuch einer guten Hundeschule für Milo von Vorteil.
Für Milo wäre es schön, wenn er ein Zuhause bei hundeerfahrenen, geduldigen, aber auch souveränen und konsequenten Menschen findet, die Milo seinen Platz im Leben zeigen. Milo wäre gut als Zweithund zu einer Hündin geeignet. Es sollte Haus und Grundstück vorhanden sein.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.