Name: Rogero
Rasse: Galgo
Geschlecht: männlich
Geboren: 06/2017
Größe: ca. 65cm
Kastriert: vor Ausreise
Andere Hunde: ja
Katzen: nicht bekannt
Kinder: sollten schon älter sein
Handicap: nein
MMT: vor Ausreise
Aufenthaltsort: Spanien, La Linea
Schneckenhausbewohner sucht vertrauenswürdige Fellkrauler in schöner Wohnlage...
Rogero wurde von einer Tierschützerin bei Jerez umherirrend aufgefunden. Sie konnte ihn sichern und nachdem festgestellt wurde dass Rogero gechipt und registriert ist, wurde auch sein Besitzer kontaktiert. Der Jäger wollte Rogero nicht mehr zurück und ließ den Chip auch gleich freiwillig umschreiben.
Rogero's Chance auf ein neues, schönes Leben war damit geboren. Die Tierschützerin übergab Rogero in die Obhut unseres Tierheims La Linea.
In unserem Tierheim zeigt sich Rogero nun eher schüchtern, aber nicht ängstlich. Er braucht etwas Zeit um aufzutauen, dabei helfen ihm sehr andere aufgeschlossene Hunde. Im neuen Zuhause wäre ein vorhandener souveräner Hund, gerne vorzugsweise auch ein Galgo, eine große Hilfe für Rogero.
Hat er aber Vertrauen gefasst ist er ein riesengroßer Schmuser, und durch seine zögerliche Art dabei unheimlich süß und bringt einen zum Schmunzeln. Er möchte sich so gerne mehr trauen wollen und den kleinen Zwiespalt den er mit sich ausfechtet sieht man ihm absolut an. Diese Entwicklung mit ihm zu erleben wird eine wahre Freude sein, und ich hoffe dafür finden wir bald ganz ganz tolle Menschen.
Sein Schneckenhaus soll er möglichst bald gegen ein sicheres warmes Zuhause, gerne mit gut eingezäuntem Garten, einem kuscheligen Sofaplatz, Hundefreund/en und verantwortungsbewussten Zweibeinern, eintauschen.
Ein trubeliger und lauter Haushalt ist nichts für Rogero.
Er sitzt auf gepacktem kleinen Koffer und wartet auf seine Chance!
Natürlich sucht Rogero auch eine Pflegestelle die ihm bereits den Start in Deutschland ermöglicht, und die mit ihm zusammen auf die Suche nach seinen Menschen geht.
Connie Loncar
Connie.loncar@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.