ID-Nummer251844
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameCHRUPEK
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
Farbebeige-weiß
im Tierheim seit26.09.2019
letzte Aktualisierung30.05.2020
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
unkompliziert
Verträglich mit
Hündinnen
Name: Chrupek
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
Geb.: ca. 2014
Größe: ca. 30 cm
Kastriert: bei Ausreise
Andere Hunde: Hündinnen ja, Rüden nach Sympathie
Katzen: nicht bekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: Polen
Chrupek wartet nun schon eine Weile im Tierheim auf sein Ticket ins Glück. Verstehen kann das Niemand, denn Chrupek ist wirklich toll. Freundlich und sehr am Kontakt mit Menschen interessiert, kuschelt gerne… Einfach ein netter Hund. Hündinnen mag er grundsätzlich sehr gerne, bei Rüden entscheidet die Sympathie. Er ist ein kleiner zarter Hund, der bestimmt auch gut in einer Etagenwohnung zurechtkäme. Er ist nicht anspruchsvoll, eben einfach zufrieden, wenn er dabei sein darf. Unsere KollegInnen vor Ort könnten sich ihn deshalb auch gut bei älteren Menschen vorstellen. Chrupek wird das Hunde1x1 natürlich noch lernen müssen, denn dazu hatte er bislang noch keine Gelegenheit.
Chrupek zeigt sich vor Ort sehr an Futter interessiert- auch an Dem der anderen Hunde. Dies sollten seine Menschen wissen, sofern er Teil eines Rudels werden sollte. Wir können uns ihn aber auch wunderbar als Einzelprinz vorstellen
Hier wartet eine echte Charmeoffensive auf sein Ticket ins Glück. Wenn Sie dem kleinen Herzensbrecher seinen Traum erfüllen wollen, melden sie sich gern bei seiner Vermittlerin.
Sollten Sie keinen Hund adoptieren wollen oder können, würden wir uns auch über die Bereitstellung einer Pflegestelle sehr freuen.
Kontakt: Andrea Funk
0173 – 5174297
andrea.funk@salva-hundehilfe.de
www.salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.