Zusammengepfercht und in einem schlechten Zustand kamen diese 7 Seelen im rifugio in Olbia auf Sardinien an – vielleicht hat ihnen der Karton in dem sie ausgesetzt wurden bei der Kälte ja das Leben gerettet.
Unsere Kollegen dachten: Montag....Dienstag....7 Wochentage – jeden Tag werden Hunde im rifugio abgegeben.
Die 7 Kleinen bekamen deshalb die Wochentage als ihre Namen.
Die Grundimmunisierung und Entwurmungen wurden durchgeführt und der Chip wurde gesetzt. Alle sieben haben sich gut entwickelt und bis auf Giovedi haben alle ein tolles Zuhause gefunden. Nun wird es auch für unseren Giovedi Zeit für SEIN Zuhause.
Ein Video von den 7, wie sie im rifugio angekommen sind, finden Sie auf unserer Homepage www.SardinienHunde.org.
<<< Update 26. Januar 2021: >>>
Ende Februar darf Giovedi auf eine Pflegestelle nach Mainz ausreisen.
<<< Update Oktober 2019: >>>
Die neuen Fotos stammen von unserem Besuch im Oktober 2019.
STECKBRIEF von GIOVEDI:
Geburtsdatum: 01.11.18
Chip: ja
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich
Schulterhöhe: ca. 25 - 30 cm
Kastriert/sterilisiert: nein
Handicap: -
Katzenverträglichkeit: unbekannt
Jagdtrieb: unbekannt
Mittelmeercheck: nach Einreise
Impfstatus: Grundimmunisierung
Aufenthalt: L.I.D.A. Olbia, Sardinien
Wenn Sie sich vorstellen können Giovedì oder Sabato ein schönes Zuhause geben zu können oder ihnen einen Pflegeplatz anbieten können, dann melden Sie sich bitte bei
kontakt@sardinienhunde.org oder telefonisch unter 0170 2388654
Die von uns in die Vermittlung genommenen Hunde kennen wir alle persönlich, die Beschreibung der Hunde schildert das aktuelle Verhalten in unserem Kooperationsheim. Wertvolle Informationen dazu erhalten wir auch regelmäßig von unseren Kollegen vor Ort (Pflegern und Tierärzten).
"Unbekannt" bei Kinderverträglichkeit oder Katzenverträglichkeit bedeutet nur, dass wir darüber grundsätzlich keine Aussage treffen können.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.