Matti
Aufenthaltsort:Bremen
Dort seit:01.08.2016
Rasse:Terrier-Mix
Farbe:Tricolor
Geburtsdatum:ca. 05.2013
Größe:30-35
Kastriert:ja
Matti wurde im Sommer 2016 von einem Paar adoptiert und reiste nach Bremen, wo sie seither wohnt. Die im Tierheim ängstliche Matti lebte sich gut ein, wozu auch die ältere, schon vorhandene Hündin der Familie beitrug, doch bleib Matti immer vorsichtig, unsicher und etwas schreckhaft.
Sie liebt Spaziergänge und ist, trotz Jagdtrieb, immer gut abrufbar, allerdings mag sie keine Katzen und sollte auch nicht zu Kleintieren, wie Kaninchen, Meerschweinchen o.ä.! Zuhause tobt und spielt sie gern mit Stofftieren und ihrem Ball; mit anderen Hunden, sofern sie nicht zu stürmisch sind, kommt Matti prima klar.
Matti ist sehr verschmust, genießt den Kontakt und die Streicheleinheiten, aber es schlummern immer noch Ängste in ihr. Hat sie Angst, kann es auch passieren, dass sie zuschnappt. Sie lässt sich nach wie vor nicht auf den Arm nehmen, da bekommt sie Panik, das war auch in Ungarn schon so; leider wissen wir nichts über Mattis Vorgeschichte, sie wurde einfach im Tierheim abgegeben.
Mattis Frauchen arbeitet ganztags und leider ist das Herrchen erkrankt und kann sich nicht mehr so um Matti kümmern, wie sie es braucht. Die plötzlichen Schwankungen machen ihr Angst und sie braucht doch die Routine und Sicherheit. Daher haben sich die Besitzer schweren Herzens entschieden, dass Matti in ein liebevoll- konsequentes, hundeerfahrenes Zuhause umziehen soll. Für Matti eine Katastrophe, aber es ist abzusehen, dass sich in ihrem jetzigen Zuhause einiges ändern wird und es ist sicher, dass diese Umstellungen für Matti zuviel sein wird.
Können Sie sich vorstellen, Matti diese feste Burg zu bieten? Sicherheit, Konsequenz, Erfahrung und vielleicht einen souveränen Ersthund? Dann melden Sie sich bitte bei mir.
Kontakt: Melanie Kulle
05594/2271711
m.kulle@herz-fuer-ungarnhunde.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.