ID-Nummer209408
Tierheim NameTiNo e.V.
RufnameLENNLEON
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
2 Monate
Farbesandfarben
im Tierheim seit15.01.2018
letzte Aktualisierung03.04.2020
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Mitte Januar 2018 hat in Portugal die Erde gebebt und vier kleine Wesen tauchten am Tor unseres Tierheims auf. Mit einem besonderen Ereignis kamen sie zu uns und jetzt muss es weitergehen … vielleicht nicht ganz so spektakulär. Woher die Geschwister kommen, weiß niemand. Sicher ist nur, daß wohl ein Deutscher Schäferhund in der Ahnenreihe mitgemischt hat.
Der wunderschöne sandfarbene Bub mit der feinen weißen Blesse ist unser Lenn-Leon. Er benimmt sich wie ein typischer Junghund, ist neugierig, verspielt und verfressen. Er wohl im November 2017 geboren und Lenn-Leon wiegt derzeit 21,3 Kilo und ist 57 cm groß.
Lenn-Leon ist jetzt alt genug, um in seine eigene Familie zu reisen und durchzustarten. Die Welt hinter den Gitterstäben muss erkundet werden und nun ist es an Ihnen, dem Racker eine Chance auf ein langes, glückliches Hundeleben zu geben. Erziehung macht eine Menge Arbeit und kostet Zeit und darüber muss man sich im Klaren sein. Er muss noch alles lernen, um ein toller Familienhund zu werden und sicher für ausreichend Lacher sorgen.
Er kommt kastriert, gechipt, geimpft, mit EU-Ausweis gegen Schutzvertrag und Aufwandsentschädigung zu Ihnen. Wir holen die Hunde ausschließlich mit Traces-Papieren nach Deutschland, eine Vorkontrolle ist selbstverständlich. Weitere Informationen zu Mittelmeerkrankheiten und Vermittlungsablauf finden Sie auch auf unserer Homepage tino-ev.de.
Natürlich beantworten wir auch gern alle ihre Fragen in einem Telefonat und besorgen die aktuellsten Informationen aus Portugal.
Lenn-Leon wird über den Verein „TiNo e.V. - Tiere in Not“ vermittelt.
Kontakt: 0172 6266 152
Email: leyla@tino-ev.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.