Rasse: Mischling
geboren: ca. 1.1.2006
Grösse: ca. 45 cm
Gewicht: ca.15kg
Kastriert
Unsere alte Lady Lilla war mit ihren beiden Kumpels Ricky & Nerina seit mindestens 2011 bei einer befreundeten Tierschützerin. Die 3 Hunde wurden von einer Frau zu ihr gebracht, die vom Sozialamt versorgt wird und nicht in der Lage ist, die Hunde bei sich zu behalten.
Seit 2013 sind uns die armen Seelen bekannt und wir konnten sie und Ihr trauriges Schicksal nie vergessen.
Alle bisherigen Versuche, auch diese Hunde in die Vermittlung zu nehmen, um ihnen den Weg in ein richtig schönes Hundeleben zu ebnen, wurden bisher strickt abgeblockt.
Jetzt, wo die Pension geschlossen wurde, haben wir endlich eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Besitzerin vorliegen, dass sie die Hunde nicht mehr zurück nehmen will und wird… es ist schwer nachzuvollziehen, warum sie damit so lange gewartet hat, zumal sie ihre ehemaligen Schützlinge nicht einmal besucht hat!
Die Übersiedlung in unseren „sicheren Hafen“ war sicher nicht einfach für die drei, aber sie meistern das sehr gut und zeigen sich neugierig und aufgeschlossen.
Wie auch immer:
Lilla ist eine entzückende alte Hündin, die noch recht fit zu sein scheint. Sanft, ruhig, freundlich nimmt sie jede Veränderung an. Lilla ist eine absolut unproblematische sympathische Hündin, die ihren Lebensabend nicht hier verbringen sollte.
Darum suchen wir an dieser Stelle eindringlich SIE!
Haben SIE das ganz große Lebens-End-Glück für unsere liebenswürdige Seniorin?
Dann zögern Sie bitte nicht mir Ihrem Anruf – wir freuen uns auf Sie!
Besuchen Sie Lilla auch auf unserer Homepage www.pro-canalba.eu.
Weitere Informationen:
Alter: geb. 2006
Schulterhöhe: ca. 45 cm
Krankheiten: keine bekannt, gechipt, geimpft
Schutzgebühr: 100 € + 70 € Transportkostenbeteiligung
Vermittlung: Bundesweit, A, CH
Aufenthaltsort: Italien
Organisation: pro-canalba e.V.
Ansprechpartner: Yvonne Beier
eMail: Yvonne.beier@pro-canalba.eu
Telefon: 0173-2788571
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.