ID-Nummer187731
Tierheim NameTierschutzliga Stiftung Tier und Natur
RufnameTEQUILA
RasseGolden Retriever
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 11 Jahre
Farbeblond
im Tierheim seit14.05.2018
letzte Aktualisierung08.05.2020
AufenthaltsortTierheim
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Verträglich mit
Hündinnen
Tequila kam im Februar 2018 aus einem andere Tierheim, welches durch die Behörden geschlossen werden musste, zu uns ins Tierschutzliga-Dorf. Tequila war Jahre zuvor aus schlechter Haltung durch die Behörden eingezogen worden. Wir wissen nur, dass Tequila misshandelt wurde und in einem winzigen Zwinger leben musste.
Tequila war bei seiner Ankunft bei uns ein unheimlich misstrauischer und völlig verunsicherter Hund. Doch die Tierpfleger gaben sich alle Mühe mit ihm und Tequila baute Vertrauen auf. Inzwischen liebt er Gassigänge über alles, folgt sogar auf das ein oder andere Kommando und lässt sich inzwischen auch streicheln. Er hat endlich wieder Freude am Leben.
Dennoch die Vergangenheit kann Tequila nicht so einfach vergessen und es gibt immer wieder Situationen wo Tequila sehr unsicher wird und misstrauisch reagiert. Er lässt sich nicht eingrenzen und auch z.B. keine Fellpflege zu.
Wer sich für Tequila interessiert, muss daher mehrere Besuche bei uns einplanen, damit Vertrauen aufgebaut werden kann.
Tequila ist unheimlich gerne draußen und fühlt sich eingesperrt in Räumen nicht wohl. Er wäre daher ideal für ein großes Grundstück geeignet, wo er sich am besten ständig frei bewegen kann und einen geschützten Schlafplatz im Nebengelass hat. Er versteht sich mit Hündinnen sehr gut und könnte gut als Zweithund leben.
Für eine Familie mit Kindern unter 15 Jahre ist Tequila nicht geeignet.
Wir hoffen sehr, dass wir irgendwann die richtigen Menschen für Tequila finden, die ihm viel Zeit und Raum bieten können und Tequila nicht bedrängen.
Bis dies soweit ist, freuen wir uns sehr über Paten für Tequila. So können wir für ihn sorgen und ihm ein Zuhause geben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.