Bubi, Deutscher Schäferhund
männlich/unkastriert
geb. ca. 01/2012
Größe: ca. 62 cm
Aufnahme im Tierheim: 07.10.2016
Bubi wurde zusammen mit einem Kameraden von seinem Besitzer beschlagnahmt. Alle beide, vor allem Bubi war so unterernährt, dass er kaum auf seinen Beinen stehen konnte. In unserem Partnertierheim Siofok/Ungarn werden beide Hunde nun aufgepäppelt.
Bubi erholte sich im Tierheim schnell, und das hochqualitative Futter und die Vitamine zeigten innerhalb von Tagen ihre Wirkung. Er wurde immer schöner und seine Kondition besserte sich von Tag zu Tag. Er wurde ein lebenslustiger, aktiver, sehr freundlicher und anhänglicher Hund, der ständig bei seinem Menschen sein möchte.
Grosse Rüden mag er nicht, mit jungen, kleineren kommt er zurecht mit Hündinnen spielt er gerne.
In jeder Familie würde er sich schnell anpassen, ist mit Kindern und Erwachsenen freundlich und geht gut an der Leine. Er ist etwas für Menschen, mit denen er viel zusammen sein kann.
Bubi befindet sich noch in unserem Partnertierheim in Siofok/Plattensee, kann aber bei unserer nächsten Reise gerne mitkommen und in der neuen Familie einziehen.
Alle Hunde kommen gegen Tollwut geimpft, kastriert (altersabhängig) , gechipt, entwurmt und mit EU Ausweis nach Deutschland. Jeder Hund über 12 Monate wird auf Babesiose, Ehrlichiose und Herzwürmer getestet.
Hundehilfe Marika e.V. hat die Erlaubnis nach § 11 TschG und ist durch das Veterinäramt München geprüft. Die Aus- und Anreise der Hunde wird ordnungsgemäß über das EU-System TRACES bei den Behörden gemeldet.
Unsere Hunde werden mit einem Schutzvertrag gegen Schutzgebühr und vorheriger Platzkontrolle abgegeben. Weitere Hunde aus dem Tierschutz finden Sie auf unserer Webseite www.hundehilfe-marika.de.
Hundehilfe Marika e.V.
Alina Grüner
Tel.: 089 / 520 37 985
Mobil: 0176 / 328 307 41
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Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.