ID-Nummer136629
Tierheim NameEu-Tierhilfe Treue Hundeseelen e.V.
RufnameLEBEAU
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 7 Jahre
,
1 Monat
Farberot-braun
im Tierheim seit08.11.2016
letzte Aktualisierung07.04.2020
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
der am 03.04.2015 geborene ca. 52 cm hohe Mischlingsrüde Lebeau ist ein echtes Goldstück: Mit seinem schönen Fell, welches im Sonnenschein rotgolden glänzt, zieht er natürlich alle Blicke auf sich- der interessierte Betrachter verweilt dann jedoch auch gerne, da LEBEAU auch charakterlich viel zu bieten hat:
Er ist freundlich und gut mit anderen Hunden verträglich. Während er drinnen die Ruhe geniessen möchte, ist er draussen energiegelanden und voller Tatendrang. Seine Energie sollte mit den passenden Aktivitäten in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Da LEBEAU sehr sensibel ist, suchen wir für den anhänglichen Kerl ein ruhiges Zuhause, es sollte ein souveräner Ersthund vorhanden sein an dem er sich orientieren kann.
Möchten Sie diesen Schatz bald ihr Eigen nennen und ihm ein Für-Immer-Zuhause schenken?
Unser Goldstück darf natürlch gerne nach vorheriger Absprache auf seiner Pflegestelle bei Freiburg besucht werden.
Zu seiner Geschichte:
LEBEAU, BISCUIT, BURLI und YIN sind unsere vier tolle und lebensfrohe Welpen. Sie sind die Babies von Caramelle. Da wir nicht wissen wer der Papa der Kleinen ist und Mama Caramelle ebenfalls ein Mischling ist, wissen wir auch nicht genau wie groß sie werden.
Aber eines ist klar: alle vier Babies sind zuckersüß, lieb und verspielt und suchen dringend liebevolle Plätzchen auf Lebenszeit! Es wäre ein Traum wenn die Kleinen in einem eigenen Zuhause erwachsen werden und die Welt von der schönen Seite kennen lernen dürfen!
YIN ist leider in Spanien verstorben.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.