FILIPA (TP)
Geb 2009
43 cm
Weiblich
Sie ist extrem scheu. Deswegen braucht sie sehr liebevolle Hände. Mit der Zeit hat sie gemerkt, dass nicht alle Leute böse sind. Auch diese Hündin ist ein sehr temperamentvoller Wirbelwind, und ist der perfekte Beschützer, welcher am besten den ganzen Tag draußen verbringt. Sie mag Rüden. Hündinnen dagegen nicht.
Tierwald e.V.
Wir fahren monatlich nach Kroatien und in die Slowakei, um Sachspenden zu unseren Partner-Tierheimen zu bringen. Die Hunde, die ein Zuhause gefunden haben, dürfen dann mit uns nach Deutschland ausreisen. Sie sind geimpft, gechipt, kastriert und werden mit Schutzvertrag und gegen Schutzgebühr vermittelt.
Welpen werden altersgerecht geimpft und sind noch nicht kastriert.
Bei Interesse oder Fragen zu den Hunden wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktpersonen, entweder telefonisch, per E-Mail, oder über das Kontaktformular.
Bitte senden Sie uns zur besseren Kontaktaufnahme Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit. Vielen Dank.
Tierwald e.V.
Kontakt:
Sylvia Zippel
sylvia.tierwald@gmail.com
0170 5886329
oder
Liane Bartsch
elba49@gmx.de
0173-2106682
oder
Bettina Strahl
bstrahl721@gmail.com
0162-4489880
www.tierwald.eu
Aktuell sind viele Hunde in unserem Partnertierheim in Kroatien, Hunde in jedem Alter, vom Welpen bis zum Senior,
von klein bis groß.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des Hundes, der zu Ihnen passt.
Impressum:
Tierwald e.V.
Vereinssitz: Am Aggerberg 1, 51491 Overath
1. Vorsitzende: Sylvia Martin-Zippel
Telefon: 0170/5886329
E-Mail: sylvia.tierwald@gmail.com
Fax: ++49(0)32226835042
Amtsgericht Köln, VR 19196
Finanzamt Bergisch Gladbach
Steuernummer 204/5807/0532
Sparkasse Trier, IBAN: DE19 5855 0130 0003 6247 31; BIC: TRISDE55XXX
Tierwald e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in 51491 Overath (Amtsgericht Köln, Registerblatt VR 19196).
Tierwald e.V. verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.