ID-Nummer125878
Tierheim NameTierschutzverein Zweibrücken Stadt & Land e.V.
RufnameRONJA
RasseDeutscher Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 7 Jahre
,
6 Monate
Farbebeige
im Tierheim seit07.07.2016
letzte Aktualisierung14.05.2020
AufenthaltsortTierheim
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Ronja, DSH – Boxer - Mischling, geb. 20.11.2015, Hündin, nicht kastriert
Ronja war zuerst nur als Pensionshund von einem anderen Tierschutzverein bei uns untergebracht. Da der Verein für Ronja jedoch so schnell keine Pflege- oder Endstelle finden konnte, haben wir die Hündin gemeinsam mit ihrer Schwester Neyla übernommen.
Ronja wurde als Welpe mit ihrer Schwester in einen Haushalt vermittelt. Wir halten die Vermittlung von zwei Geschwisterwelpen – noch dazu gleichen Geschlechts – als sehr unglücklich. Hinzu kam in dem Fall wohl noch, dass die Besitzer wohl sehr schnell mit den Beiden überfordert waren.
In den letzten Monaten muss einiges schief gelaufen sein was den Besitzern selbst wohl gar nicht wirklich bewusst war. Die beiden Hündinnen heizten sich gegenseitig auf. Sei es beim Jagen der eigenen Katzen oder beim Verbellen von Fremden.
Ronja ist die unsichere Hündin der Beiden und schon jetzt ist zu sehen, dass sie in erfahrene Hände sollte.
Sie muss wohin wo sie jemand versteht, führt und ernst nimmt. Sollte sie jetzt wieder wohin kommen, wo es nicht ganz rund läuft und man meint sie bräuchte ja nur eine harte Hand, dann sind Probleme vorprogrammiert. Kommt sie allerdings wohin, wo sie Sicherheit bekommt und man sie versteht, wird man einen super anhänglichen Kumpel an seiner Seite haben.
Mit Artgenossen ist sie verträglich und teilt sich bei uns den Zwinger mit einer älteren Hündin.
Zu Katzen kann Ronja nicht vermittelt werden.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.